Sie haben sich entschlossen, kirchlich zu heiraten. Herzlichen Glückwunsch. Die kirchliche Trauung ist die Feier des öffentlichen Bekenntnisses von Braut und Bräutigam zu einem gemeinsamen Leben in Freiheit, Liebe und Treue. Gottes Segen wird für das Paar erbeten und zugesprochen. Die kirchliche Trauung setzt die standesamtliche Trauung voraus.
Das Vorgespräch findet mit dem Pfarrer bzw. Diakon im Pfarrhaus statt. Da der Traugottesdienst vielfältige Möglichkeiten zur Mitgestaltung und Mitwirkung bietet, werden diese neben den Personalien und der Sakramentalität der Ehe besprochen. So hat das Brautpaar ausreichend Zeit zur Vorbereitung und Planung des Traugottesdienstes. Bitte klären Sie den Trautermin mit dem Pfarrbüro rechtzeitig ab, bevor Sie ihre Gaststätte /Festsaal anmieten.
Brautpaare, die außerhalb der Pfarrgemeinde St. Veit wohnen, aber in der Pfarrkirche St. Veit, in der Blutskirche, in der Simultan-Kirche in Markt Einersheim oder in der Marienkirche in Birklingen heiraten wollen, müssen ihren Seelsorger für die Feier der Trauung mitbringen. Die kirchliche Trauung kann innerhalb einer Eucharistiefeier oder in einem Wortgottesdienst gefeiert werden. Für die musikalische Gestaltung und den Blumenschmuck sorgt das Brautpaar.
Benötigte Unterlagen
Zum Traugespräch sollten Sie – wenn Sie nicht in der Pfarrgemeinde St. Veit getauft wurden – ein Taufzeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf, mitbringen. Sie erhalten es bei Ihrem Taufpfarramt. Für den evangelischen Partner reicht das Stammbuch der Eltern, darin stehen der Taufnachweis und das Taufdatum.
Zur Feier der kirchlichen Trauung müssen Sie die standesamtliche Bescheinigung Ihrer Eheschließung mitbringen. Die Teilnahme an einem sog. „Brautleute – Tag“ ist im eigenen Interesse sehr wertvoll und förderlich, aber nicht zwingend. Die Gebühren für die kirchliche Trauung bitten wir in der Zeit danach im Pfarrbüro zu entrichten.