Datum:
Veröffentlicht: 2.3.26
Von:
Erna Anderl-Fröhlich

Bei der Wahl zum Pfarrgemeinderat in unserer Pfarrgemeinde am 1. März 2026 waren 1.596 Personen wahlberechtigt, wurden 148 Stimmzettel abgegeben, wovon 148 Stimmzettel gültig waren.
Die Namen und die Reihenfolge der Gewählten lauten:
Jede wahlberechtigte Person kann beim Wahlausschuss innerhalb von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich einzulegen und zu begründen.
Der Wahlausschussvorsitzende